Allgemeine Geschäftsbedingungen
[Firmierung fehlt – unter Firmendaten eintragen], – nachfolgend „Anbieter“.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung der Software GastroPro und damit verbundene Leistungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software GastroPro für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet oder auf einem System im Betrieb des Kunden. Ein Erwerb der Software findet nicht statt.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gewählten Leistungsstufe und der Leistungsbeschreibung auf der Website.
(3) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Funktionen können hinzukommen, verändert oder ersetzt werden, soweit der vertragsgemäße Nutzen erhalten bleibt.
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Bereitstellung des Zugangs zustande.
§ 4 Bereitstellung und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.
(2) Nicht in die Berechnung fallen Zeiten geplanter Wartung, die dem Kunden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten durchgeführt wird, sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
(3) Bei Betrieb auf einem System im Betrieb des Kunden trägt der Kunde die Verantwortung für Stromversorgung, Netzwerk und Hardware.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht weiter. Er legt für jede Person, die das System nutzt, ein eigenes Konto an.
(2) Der Kunde bleibt für die Erfüllung seiner steuerlichen Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten selbst verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die ordnungsmäßige Kassenführung, die Belegausgabe, die Mitteilung des eingesetzten Aufzeichnungssystems an das Finanzamt und die Erstellung einer Verfahrensdokumentation. Der Anbieter stellt hierfür technische Mittel bereit, schuldet aber keine steuerliche Beratung.
(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm eingepflegten Daten verantwortlich, insbesondere für die Zuordnung von Steuersätzen zu Artikeln.
(4) Der Kunde sichert die von ihm bereitgestellten Inhalte im Rahmen des Zumutbaren zusätzlich selbst.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(3) Gerät der Kunde mit mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug, kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist Auswertungs- und Verwaltungsfunktionen sperren. Die Funktionen zum Kassieren, Stornieren, zum Tagesabschluss und zum Datenexport bleiben in jedem Fall nutzbar, damit der Kunde seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen kann.
(4) Der Anbieter kann die Preise einmal jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Daten bei Vertragsende
(1) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit und weitere 30 Tage danach in gängigen Formaten exportieren, einschließlich der Belegdaten im Format der DSFinV-K.
(2) Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(3) Der Anbieter weist darauf hin, dass die Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO den Kunden treffen. Der Kunde stellt sicher, dass er vor Vertragsende über die erforderlichen Daten verfügt.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), wird ausgeschlossen.
(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die im betreffenden Vertragsjahr gezahlte Vergütung.
(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(6) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 10 Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen Bedingungen im Umfang seines Regelungsbereichs vor.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im vereinbarten Umfang.
(2) Eine Weitergabe an Dritte, Vermietung oder Unterlizenzierung ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Die Nutzung durch verbundene Betriebe des Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 12 Änderung dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: 08/2026